In Zeiten billigen Baugeldes steht der Erwerb einer eigenen Immobilie ganz oben auf der Wunschliste vieler Bundesbürger. Es muss nicht immer ein Neubau sein, indem der Bundesbürger sein Geld versenkt. Eine gebrauchte Immobilie steht oftmals höher im Kurs.
Zum einen wegen der möglicherweise hervorragenden Lage, zum andern aber, weil das gewünschte Objekt vielleicht eine interessante Historie hat. Eventuell ist es sogar ein Denkmal. Ein Haus, das denkmalgeschützt ist. Wer sich für solch ein Objekt interessiert, sollte von der Materie allerdings einige Ahnung haben.
Denn gerade denkmalgeschützte Objekte haben Für und Wider bei Kauf, Sanierung und eventuellem Verkauf. Oftmals sind mit Denkmalschutz belastete Objekte günstig zu erwerben. Denn die Schar der Interessenten ist meist nicht hoch. Das liegt unter anderem an den Auflagen, die der Denkmalschutz macht. Vor dem Kauf sollte gründlich überprüft werden, welche Auflagen vorhanden sind und ob man bereit und in der Lage ist, diese auch zu erfüllen.
Die Auflagen des Denkmalschutzes
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind stets die Auflagen des Denkmalschutzes für den Besitzer maßgebend. Das bedeutet, dass er mit seinem Eigentum nicht so umgehen kann, wie er es gern möchte. Das bedeutet auch, dass deutlich höhere Kosten für die Sanierung anfallen. Ein Beispiel soll das erläutern. Wird ein Altbau gekauft und saniert, werden die Fenster dem modernsten technischen Standard angepasst, schon wegen der Erfordernisse der Energieeinsparung.
Bei einem denkmalgeschützten Haus ist das so jedoch nicht möglich. Es müssen zwar auch die Belange der Energieeinsparung berücksichtigt, das äußere Erscheinungsbild des Objektes darf jedoch nicht verändert werden. Was in diesem ganz konkreten Beispiel bedeutet, dass qualitativ hochwertige Isolierfenster mit dem Aussehen eines alten Fensters gebaut werden müssen. Also Einzelanfertigungen, also enorme Preise. So geht das mit jeder Kleinigkeit, die am Haus saniert werden soll, weiter. Angefangen vom Putz über den Schornstein bis hin zur Wassersperre im Keller.
Ein denkmalgeschütztes Objekt hat auch Vorteile
Weil durch den Denkmalschutz erhöhte Kosten auf den Besitzer des Objektes zukommen, gewährt der Staat einige Vergünstigungen. So gibt es grundsätzlich auf Objekte, die denkmalgeschützt saniert werden, Sonderabschreibungen. Zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % sind, je nach Zeitraum und Bundesland, degressive Abschreibungen von 7-15 % möglich.